inno:va Steuerberatungs-gesellschaft mbH
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Bislang war Ärger mit dem Fiskus programmiert, wenn Ihr Unternehmen oder Arbeitgeber Ihnen die Miete für die Garage ersetzte. Das Argument des Finanzamts: Die Miete sei zusätzliches Gehalt und damit voll steuerpflichtig. Der Bundesfinanzhof (BFH) folgte diesem Argument in letzter Instanz nicht (Aktenzeichen: VI R 145/99). Wenn Sie Ihren Firmenwagen in einer eigenen Garage unterstellen, erhalten Sie das Entgelt auf Grund eines neben Ihrem Arbeitsverhältnis bestehenden Nutzungsverhältnisses.
Die Miete müssen Sie allerdings zusätzlich versteuern. Vergessen Sie daher nicht, die Kosten der privaten Garage gegenzurechnen (anteilige Miete oder bei Eigentum Abschreibung und Zinsen etc.). Bei einer zusätzlich gemieteten Garage ist die Erstattung Ihres Unternehmens dagegen steuerfreier Auslagenersatz.


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