Aufwendungen für Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer, deren Wert netto 40 Euro nicht übersteigt, können unmittelbar als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Aufwendungen werden unmittelbar auf das Konto "Aufmerksamkeiten" oder "Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei" gebucht.
Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 40 Euro inklusive Umsatzsteuer, also z.B.
die Sie dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (z.B. Geburtstag, Firmenjubiläum) zuwenden.
Die Zuwendung kann auch in Form eines Gutscheins erfolgen. Einem Arbeitnehmer können in einem Jahr mehrfach Sachzuwendungen bis zum Wert von 40 Euro zugewendet werden, z.B. zum Geburtstag und aus Anlass eines Firmenjubiläums.
Dasselbe gilt für Speisen bis 40 Euro, die dem Arbeitnehmer anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes im Interesse einer günstigen Gestaltung des Arbeitsablaufs zugewendet werden.

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