inno:va Steuerberatungs-gesellschaft mbH
Hauptniederlassung:
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iNiederlassungsleiterin: Dipl. Betriebswirtin Nicoletta Buch

Gem. §8 Abs.2 EStG sind Sachzuwendungen, die einen Freibetrag von 44Euro/Monat nicht überschreiten Steuerbefreit.
Beispiel: Dies gilt für einen Tankgutschein des Arbeitgebers über 25 Liter Diesel, einzulösen bei der benachbarten Tankstelle. Zu beachten ist hierbei, dass kein Gegenwert in Euro auf dem Gutschein vermerkt wird und der Gutschein über die Tankstelle direkt mit dem Arbeitgeber verrechnet wird.



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